Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches von Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei
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Gesetzestext (11 Artikel)
Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches von Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei
BHSO - Anonymverfügungsverordnung der Bezirkshauptmannschaft Radkersburg
Vorarlberg
Es wird auf den im LGBl.Nr. 17/2025 kundgemachten Erwerb der für die Errichtung der L 45a – Bleichestraße notwendigen Verfügungsrechte hingewiesen.
28.11.2016
(Anm.: Der Tatbestandskatalog ist als PDF dokumentiert.)
Anm.: in der Fassung GZ S. 510/2006
Verordnung der Landesregierung über die Erklärung der L 45a - Bleichestraße als Landesstraße
Angelegenheiten der Marktgemeinde Breitenbrunn auf die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung;
Angelegenheiten der Gemeinde Badersdorf auf die Bezirkshauptmannschaft Oberwart.
Für die in der Beilage – diese ist Bestandteil dieser Verordnung – bestimmten Tatbestände kann die jeweils dort festgesetzte Geldstrafe mittels Anonymverfügung vorgeschrieben werden.
Die L 45a – Bleichestraße ist eine Landesstraße.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Radkersburg, kundgemacht in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“, Stück 51/52a vom 21. Dezember 2001 außer Kraft.
Die Erklärung als Landesstraße gemäß § 1 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Land Vorarlberg das Eigentum oder ein sonstiges entsprechendes Verfügungsrecht an sämtlichen für die Errichtung der L 45a – Bleichestraße notwendigen Grundflächen erwirbt und den Rechtserwerb im Landesgesetzblatt kundmacht.
Der Verlauf der Straßenachse der L 45a – Bleichestraße ist in der Anlage in gelber Farbe dargestellt.