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20001067 AT

Sprengelhebammengesetz, Aufhebung

23 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (23)

Gesetzestext (23 Artikel)

Landesrecht Sprengelhebammengesetz, Aufhebung

Sprengelhebammengesetz, Aufhebung

Landesrecht Grenzänderung Gemeinden

Niederösterreich

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Landesrecht Hallstättersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2020

Oberösterreich

07.04.2020

Landesrecht Plakatierverordnung Graz

[organ]

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Kurztitel

Plakatierverordnung Graz

Kundmachungsorgan

GZ S. 365/1993

Inkrafttretensdatum

01.07.1993

Langtitel

Plakatierverordnung Graz

Stammfassung: GZ S. 365/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der Novelle zum Mediengesetz, BGBl.Nr.20/1993, wird die Verordnung der Bundespolizeidirektion Graz vom 9.Februar 1983, Zl.: I-4157- (Plakatierungsverordnung), novelliert und wieder kundgemacht

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 3 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes verfassungswidrig war

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Kurztitel

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 3 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes verfassungswidrig war

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 8/2001

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

19.01.2001

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge in § 3 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes verfassungswidrig war

StF: BGBl. I Nr. 8/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Schlagworte

BGBl. Nr. 85/1953

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2023

Gesetzesnummer

20001067

Dokumentnummer

NOR30001148

Landesrecht Hallstättersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2020

Oberösterreich

07.04.2020

Landesrecht Grenzänderung Gemeinden

Die Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 15. September 1970, LGBl. Nr. 267/1970, über die Genehmigung der Grenzänderungen zwischen den Gemeinden Kirchstetten und Neuruppersdorf, wird wie folgt geändert.

Grst.

241/2

EZ.

421

Acker

2.412 m2

1952

Acker

127

”

227

”

1551

”

299

”

54

”

19

”

1227

”

Weg

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 3 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes verfassungswidrig war

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. November 2000, G 110, 111/99-8, dem Bundeskanzler zugestellt am 19. Dezember 2000, ausgesprochen, dass die Wortfolge “dann, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer mindestens fünf Millionen ECU beträgt” in § 3 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes, BGBl. Nr. 462/1993, verfassungswidrig war.

Landesrecht Sprengelhebammengesetz, Aufhebung

Das Gesetz vom 16. Mai 1950, betreffend die Sicherung des Hebammenbeistandes durch öffentlich bestellte Hebammen und die Gewährleistung eines Mindesteinkommens (Sprengelhebammengesetz), LGBl. Nr. 13/1950, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/1970, wird aufgehoben.

Landesrecht Hallstättersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2020

(1) Für bestimmte Bereiche in den Gemeindegebieten von Bad Goisern am Hallstättersee, Hallstatt und Obertraun werden nach Maßgabe der Abs. 2 und 3 Ausnahmen von den Bewilligungspflichten gemäß § 9 Abs. 1 iVm. § 5 und gemäß § 9 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 sowie von den Anzeigepflichten des § 9 Abs. 1 iVm. § 6 Abs. 1 Z 3 bis 9 Oö. NSchG 2001 festgelegt.

(2) Die Bewilligungspflichten gemäß § 9 Abs. 1 iVm. § 5 und gemäß § 9 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 sowie die Anzeigepflichten gemäß § 9 Abs. 1 iVm. § 6 Abs. 1 Z 3 bis 9 Oö. NSchG 2001 gelten innerhalb der in den Anlagen 1 sowie 2/1 bis 2/5 (§ 2) grün eingefärbten Bereiche nicht.

(3) Die Bewilligungspflichten gemäß § 9 Abs. 1 iVm. § 5 und gemäß § 9 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 gelten innerhalb der in den Anlagen 1 sowie 2/1 bis 2/5 (§ 2) rot eingefärbten Bereiche nicht für den Neu-, Zu- oder Umbau von

Landesrecht Plakatierverordnung Graz

(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung wird gemäß § 48 Mediengesetz, BGBl.Nr.314/81, angeordnet, daß das Anschlagen und Aufhängen von Druckwerken an der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gebiet der Stadt Graz nur an folgenden Plätzen erfolgen darf

(2) Das Anschlagen (Plakatieren) von Druckwerken darf insbesondere nicht unmittelbar an Außenflächen von Gebäuden, an Sachen, die der religiösen Verehrung gewidmet sind, sowie an Brückenpfeilern, an Bäumen oder an Denkmälern erfolgen. Das Plakatieren von Druckwerken ist weiters unzulässig an Einrichtungen oder Anlagen, die der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Versorgung mit Wasser oder Energie, dem öffentlichen Verkehr oder dem Post- und Fernmeldewesen dienen (dazu zählen insbesondere Laternen- und Abspannungsmasten, Schaltkästen, Notrufanlagen und Telefonzellen).

(3) Das Anschlagen amtlicher Bekanntmachungen an Amtsgebäuden, wie überhaupt das Plakatieren innerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Liegenschaften, auch wenn sie zeitweise jedermann zugänglich sind, wird durch die vorstehenden Absätze nicht berührt.

Landesrecht Hallstättersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2020

Oberösterreich

07.04.2020

Landesrecht Hallstättersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2020

Oberösterreich

07.04.2020

Landesrecht Hallstättersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2020

Oberösterreich

07.04.2020

Landesrecht Hallstättersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2020

Oberösterreich

07.04.2020

Landesrecht Hallstättersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2020

Oberösterreich

07.04.2020

Landesrecht Sprengelhebammengesetz, Aufhebung

Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Landesrecht Hallstättersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2020

Die Grenzen der im § 1 genannten Bereiche sind im Übersichtsplan im Maßstab 1 : 40.000 (Anlage 1) und in den Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 bis 2/5) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 3/1 und 3/2 maßgeblich.

Landesrecht Plakatierverordnung Graz

Übertretungen dieser Verordnung werden, ungeachtet der Bestimmungen sonstiger Rechtsvorschriften und ungeachtet der privatrechtlichen Verantwortlichkeit, gemäß § 49 Mediengesetz von der Bundespolizeidirektion Graz mit Geldstrafe bis zu S 30.000,-- bestraft. Der gleichen Strafe unterliegt, wer die Tat veranlaßt oder erleichtert.

Landesrecht Hallstättersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2020

Oberösterreich

07.04.2020

Landesrecht Hallstättersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2020

Oberösterreich

07.04.2020

Landesrecht Hallstättersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2020

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der Ausnahmen vom Eingriffsverbot des § 9 Abs. 1 Oö. NSchG 2001 im Bereich des Hallstättersees festgelegt werden (Hallstättersee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2017), LGBl. Nr. 116/2017, außer Kraft.

Landesrecht Plakatierverordnung Graz

Diese Verordnung tritt mit 1.Juli 1993 in Kraft. Gleichzeitig tritt die ha.Verordnung vom 9.Februar 1983 außer Kraft.

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