Brandbekämpfung Hinweisschilder
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Gesetzestext (6 Artikel)
Brandbekämpfung Hinweisschilder
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Kurztitel
Ortsbildschutzgebiet in Markt Hartmannsdorf
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 2/1990
Inkrafttretensdatum
27.01.1990
Langtitel
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. November 1989 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Markt Hartmannsdorf
Stammfassung: LGBl. Nr. 2/1990
Änderung
LGBl. Nr. 87/2004
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet
Hinweisschild
Grafik und Tabelle
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.)
(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)
Anm.: in der Fassung LGB. Nr. 87/2004
Die gemäß § 24 Abs. 4 und § 31 Abs. 2 des NÖ Feuer-, Gefahrenpolizei- und Feuerwehrgesetzes vorgeschriebene Kennzeichnung hat durch ein Hinweisschild nach Maßgabe der Anlage zu erfolgen.
Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Gemeinde Markt Hartmannsdorf werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.
Das nach dem Ortsbildgesetz 1977/1998 mit Verordnung vom 27. November 1989 festgelegte Schutzgebiet Markt Hartmannsdorf wird, wie in der Anlage, die einen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellt, geändert.