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20000875 AT

Verordnung über die zur Leichenüberführung verwendeten Fahrzeuge

10 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (10)

Gesetzestext (10 Artikel)

Landesrecht Verordnung über die zur Leichenüberführung verwendeten Fahrzeuge

Landesrecht

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Kurztitel

Verordnung über die zur Leichenüberführung verwendeten Fahrzeuge

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 21/2012

Inkrafttretensdatum

01.05.2012

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. März 2012 über die zur Leichenüberführung verwendeten Fahrzeuge

StF

LGBl. Nr. 21/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 25 Abs. 2 des Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetzes, LGBl. Nr. 16/1970, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 71/2010, wird verordnet

Landesrecht Landschaftsschutzgebiet Hochrindl-Seebachern

Landschaftsschutzgebiet Hochrindl-Seebachern

Landesrecht Oö. Leitungsfunktionsverordnung-KUK

Oö. Leitungsfunktionsverordnung-KUK

Landesrecht Verordnung über die zur Leichenüberführung verwendeten Fahrzeuge

Die Überführung von Leichen durch Bestattungsunternehmen darf nur mittels Kraftwagen erfolgen.

Landesrecht Oö. Leitungsfunktionsverordnung-KUK

Folgende weitere Funktionen im Bereich der Kepler Universitätsklinikum GmbH und allfälliger Tochtergesellschaften werden als leitende Funktionen im Sinn des Oö. Bediensteten-Zuweisungs-gesetzes 2015 bestimmt

Landesrecht Verordnung über die zur Leichenüberführung verwendeten Fahrzeuge

Zur Überführung von Leichen dürfen nur solche Kraftwagen verwendet werden, die einen fest mit dem Fahrgestell verbundenen Aufbau besitzen und deren Laderaum (Sargraum) ausschließlich für die Beförderung von Leichen, Särgen sowie Bestattungsgegenständen, wie Kränzen, Blumenschmuck und dergleichen, bestimmt ist.

Landesrecht Oö. Leitungsfunktionsverordnung-KUK

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Landesrecht Verordnung über die zur Leichenüberführung verwendeten Fahrzeuge

Die zur Überführung von Leichen verwendeten Kraftwagen haben folgende Ausstattung aufzuweisen

Landesrecht Verordnung über die zur Leichenüberführung verwendeten Fahrzeuge

Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 204 vom 21.07.1998 S. 37, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG, ABl. Nr. L 363 vom 20.12.2006 S. 81, der Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 2011/559/A).

Landesrecht Verordnung über die zur Leichenüberführung verwendeten Fahrzeuge

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Kraftwagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung zur Leichenbeförderung verwendet wurden und den Ausstattungsvorschriften des § 3 nicht entsprechen, dürfen bis 1. Juli 2012 weiter zur Leichenbeförderung verwendet werden.

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