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20000773 AT

Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Tobaj aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei

10 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (10)

Gesetzestext (10 Artikel)

Landesrecht Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Tobaj aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei

Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Tobaj aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei

Landesrecht Europaschutzgebiet „Hörfeld Moor“

Europaschutzgebiet „Hörfeld Moor“

Landesrecht Naturschutzgebiet Arnspitze

Naturschutzgebiet Arnspitze

Landesrecht Naturschutzgebiet Arnspitze

Naturschutzgebiet Arnspitze

Landesrecht Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Tobaj aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei

Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Tobaj aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei

Landesrecht Naturschutzgebiet Arnspitze

(1) Das in der Anlage planlich dargestellte, grün hinterlegte Gebiet in den Gemeinden Scharnitz und Leutasch mit einem Flächenausmaß von insgesamt 1152,97 ha wird zum Naturschutzgebiet erklärt (Naturschutzgebiet Arnspitze).

(2) Zweck der Verordnung ist der Schutz der besonderen Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt, vor allem der dort vorkommenden Waldökosysteme und der für dieses Gebirge typischen Lebensräume, wie Felsstandorte, Schuttfächer, Schuttfluren, Lawinenbahnen und alpine Rasen, die allesamt in diesem Gebiet zum Teil sehr kleinflächig und stark abwechselnd vorzufinden sind.

Landesrecht Naturschutzgebiet Arnspitze

Naturschutzgebiet Arnspitze

Landesrecht Naturschutzgebiet Arnspitze

Im Naturschutzgebiet sind verboten

Landesrecht Naturschutzgebiet Arnspitze

(1) Nach § 21 Abs. 3 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005 sind von den im § 2 festgesetzten Verboten Maßnahmen der üblichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sowie die Jagd und Fischerei insoweit ausgenommen, als dadurch der Schutzzweck des Gebietes nicht beeinträchtigt wird.

(2) Als Maßnahmen der üblichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, die den Schutzzweck beeinträchtigen können, gelten

Landesrecht Naturschutzgebiet Arnspitze

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

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