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20000714 AT

Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Zurndorf

16 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (16)

Gesetzestext (16 Artikel)

Landesrecht Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Zurndorf

Landesrecht

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Landesrecht

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Kurztitel

Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Zurndorf

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 13/2009

Inkrafttretensdatum

21.01.2009

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Jänner 2009 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Zurndorf

StF

LGBl. Nr. 13/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 77 Abs. 2 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/2008, wird verordnet

Landesrecht Kärntner Jagd- und Fischerei-Organstrafverfügungsverordnung – K-JFOV

Kärntner Jagd- und Fischerei-Organstrafverfügungsverordnung – K-JFOV

Landesrecht Grenzänderung Gemeinden

Niederösterreich

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Landesrecht BPolDion Graz, Anonymverfügungsverordnung betreffend Autobahnen

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Kurztitel

BPolDion Graz, Anonymverfügungsverordnung betreffend Autobahnen

Kundmachungsorgan

GZ S. 580/2009

Inkrafttretensdatum

01.09.2009

Langtitel

Verordnung der Bundespolizeidirektion Graz vom 24. August 2009, mit der Tatbestände betreffend Übertretungen der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen bestimmt und die jeweils zu verhängenden Strafen im Vorhinein festgesetzt werden

Stammfassung

GZ S. 580/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der Bestimmungen des § 49a des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52, in der derzeit geltenden Fassung, wird verordnet

Landesrecht Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Wolfurt

Die Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Wolfurt wird für zulässig erklärt auf Grundstücken, soweit diese

Auf Grund der §§ 6 Abs. 1 und 15 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl.Nr. 43/1999 und Nr. 23/2006, wird verordnet

Bundesrecht Festlegung der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen

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Kurztitel

Festlegung der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 166/2000

Inkrafttretensdatum

01.07.2000

Langtitel

Verordnung des Bundeskanzlers, mit der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen festgelegt werden, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt

StF: BGBl. II Nr. 166/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986), BGBl. Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/2000, wird verordnet

Landesrecht Kärntner Jagd- und Fischerei-Organstrafverfügungsverordnung – K-JFOV

1.

Jagen, ohne die Jagdkarte mit sich zu führen und diese auf Verlangen den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie den Jagdschutzorganen und dem Jagdausübungsberechtigten vorzuweisen

§ 36 Abs. 4

Euro 25,00

2.

Jagen, ohne in Begleitung eines Jagdausübungsberechtigten oder des Jagdschutzorganes zu sein und keinen auf seinen Namen lautenden, vom Jagdausübungsberechtigten erteilten Jagderlaubnisschein mit sich führt

§ 41 Abs. 1

Euro 25,00

3.

Besteigen von Hochsitzen oder Hochständen durch Unbefugte (keine Mitwirkung der Bundespolizei)

§ 69 Abs. 5

Euro 10,00

1.

Ausüben des Fischfanges, ohne Inhaber einer gültigen Fischergastkarte zu sein

§ 63 Abs. 1 lit. l

Euro 25,00

Landesrecht Grenzänderung Gemeinden

Die Niederösterreichische Landesregierung hat gemäß § 7 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung mit Wirkung vom 1. Jänner 1981 (§ 12 Abs. 4 NÖ Gemeindeordnung) die von nachstehenden Gemeinden beschlossenen Grenzänderungen genehmigt

Landesrecht Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Zurndorf

§ 1. Für die Gemeinde Zurndorf wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

Landesrecht BPolDion Graz, Anonymverfügungsverordnung betreffend Autobahnen

Bei mit Messgeräten festgestellten Überschreitungen der auf Autobahnen erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h können – sofern in diesen Fällen nicht Umstände im Sinne des § 99 Abs. 2 lit. c vorliegen – die Bestimmungen des § 49a VStG mit der Maßgabe angewendet werden, dass

Bundesrecht Festlegung der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen

§ 1. Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung gemäß § 9 Abs. 3 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76, in der jeweils geltenden Fassung zukommt, sind im Planstellenbereich des Bundeskanzleramtes sämtliche Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen der Funktionsgruppen 5, 6 oder 7 der Verwendungsgruppe A 1, sofern sie nicht mittels Dienstvertrag gemäß § 36 des Bundesgesetzes über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Bundes (Vertragsbedienstetengesetz 1948), BGBl. Nr. 86/1948, in der jeweils geltenden Fassung besetzt werden.

Landesrecht Grenzänderung Gemeinden

Die Niederösterreichische Landesregierung hat gemäß § 7 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung mit Wirkung vom 1. Jänner 1982 (§ 12 Abs. 4 NÖ Gemeindeordnung) die von nachstehenden Gemeinden beschlossenen Grenzänderungen genehmigt

Landesrecht Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Zurndorf

§ 2. (1) Als Wahltag wird der 19. April 2009 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl wird der 10. Mai 2009 bestimmt.

Landesrecht BPolDion Graz, Anonymverfügungsverordnung betreffend Autobahnen

Diese Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft.

Bundesrecht Festlegung der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2000 in Kraft.

Landesrecht Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Zurndorf

§ 3. Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 20. Jänner 2009.

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