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20000682 AT

Betrauung der Landarbeiterkammer mit der Förderung des Landarbeiter-Eigenheimbaues

16 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (16)

Gesetzestext (16 Artikel)

Landesrecht Betrauung der Landarbeiterkammer mit der Förderung des Landarbeiter-Eigenheimbaues

Betrauung der Landarbeiterkammer mit der Förderung des Landarbeiter-Eigenheimbaues

Landesrecht Wasserleitungsverband Aufnahme Gaaden Triestingtalgemeinden Südbahngemeinden

Wasserleitungsverband Aufnahme Gaaden Triestingtalgemeinden Südbahngemeinden

Landesrecht BHGU - Naturschutzgebiet Deutschfeistritz - Westflanke des Niesenbacher Kogels, KG. Stübinggraben (Pflanzenschutzgebiet)

BHGU - Naturschutzgebiet Deutschfeistritz - Westflanke des Niesenbacher Kogels, KG. Stübinggraben (Pflanzenschutzgebiet)

Landesrecht Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Hohenems

Die Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Hohenems wird für zulässig erklärt auf Grundstücken, soweit diese

Landesrecht Wiener Wohnungsvergabegesetz

Wiener Wohnungsvergabegesetz

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass § 2a der Sondernotstandshilfeverordnung gesetzwidrig war

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Kurztitel

VfGH-Ausspruch, dass § 2a der Sondernotstandshilfeverordnung gesetzwidrig war

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 145/2000

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

24.05.2000

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 2a der Sondernotstandshilfeverordnung, BGBl. Nr. 361/1995, in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 200/1997 gesetzwidrig war

StF: BGBl. II Nr. 145/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 4 B-VG wird kundgemacht

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2023

Gesetzesnummer

20000682

Dokumentnummer

NOR30000721

Landesrecht BHGU - Naturschutzgebiet Deutschfeistritz - Westflanke des Niesenbacher Kogels, KG. Stübinggraben (Pflanzenschutzgebiet)

(Anm: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Landesrecht Wasserleitungsverband Aufnahme Gaaden Triestingtalgemeinden Südbahngemeinden

Die von der Vollversammlung des Gemeindewasserleitungsverbandes der Triestingtal- und Südbahngemeinden beschlossene Aufnahme der Gemeinde Gaaden mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1994 wird genehmigt.

Bundesrecht VfGH-Ausspruch, dass § 2a der Sondernotstandshilfeverordnung gesetzwidrig war

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. März 2000, V 52, 53/99-6, ausgesprochen, dass § 2a der Sondernotstandshilfeverordnung, BGBl. Nr. 361/1995, in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 200/1997 bis 31. Dezember 1998 gesetzwidrig war.

Landesrecht BHGU - Naturschutzgebiet Deutschfeistritz - Westflanke des Niesenbacher Kogels, KG. Stübinggraben (Pflanzenschutzgebiet)

(1) Teile der Grundstücke Nr. 432, 433, 434/1 und 434/2, KG. Stübinggraben, im Gemeindegebiet Deutschfeistritz, werden zwecks Erhaltung als Standort gefährdeter Pflanzenarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzenschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

Landesrecht Wiener Wohnungsvergabegesetz

§ 1. (1) Der Stadt Wien obliegt die Wohnungsvergabe im sozialen Auftrag.

(2) Die Wohnungsvergabe im sozialen Auftrag gliedert sich in zwei Bereiche. Der erste Bereich betrifft die Vergabe der Mietwohnungen in den städtischen Wohnhäusern (Gemeindewohnungen) an wohnungsbedürftige und einkommensschwächere Personen und Familien. Der zweite Bereich umfasst die Vermittlung der gemäß §§ 29 Abs. 4 und 56 Abs. 3 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnungssanierungsgesetz – WWFSG 1989 von den Förderungswerberinnen und Förderungswerbern an die Stadt Wien bereitzustellenden geförderten Wohnungen (Anbotswohnungen).

(3) Die Wohnungsvergabe im sozialen Auftrag erfolgt durch den Magistrat der Stadt Wien.

(4) Der Magistrat der Stadt Wien zieht hinsichtlich der Wohnungsvergabe im sozialen Auftrag die Wohnservice Wien GmbH als gesetzliche Auftragsverarbeiterin heran.

Landesrecht BHGU - Naturschutzgebiet Deutschfeistritz - Westflanke des Niesenbacher Kogels, KG. Stübinggraben (Pflanzenschutzgebiet)

Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen als schädigende Eingriffe verboten

Landesrecht Wiener Wohnungsvergabegesetz

§ 2. (1) Wesentliche Kriterien der Wohnungsvergabe im sozialen Auftrag sind insbesondere unter anderem ein dringendes Wohnbedürfnis, ein Unterschreiten der Einkommenshöchstgrenzen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnungssanierungsgesetz – WWFSG 1989, Volljährigkeit, österreichische Staatsbürgerschaft oder gemäß § 9 Abs. 3 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnungssanierungsgesetz – WWFSG 1989 gleichgestellte Tatbestände sowie eine Mindestmeldedauer mit Hauptwohnsitz in Wien.

(2) Je länger eine Wohnungswerberin bzw. ein Wohnungswerber schon in Wien mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, umso mehr verkürzt sich die Wartezeit auf eine Gemeinde- oder Anbotswohnung. Ebenso verkürzt sich die Wartezeit bei Vorliegen besonderer Bedarfsgründe, wie etwa Überbelag, Alleinerzieherin oder Alleinerzieher und altersbedingtem oder barrierefreiem Wohnbedarf.

(3) Die Kriterien der Wohnungsvergabe im sozialen Auftrag sind jeweils von den im Magistrat der Stadt Wien für die Wohnungsvergabe im sozialen Auftrag zuständigen Dienststellen gemeinsam und einvernehmlich im Detail mittels verbindlicher Richtlinien oder Dienstanweisungen festzulegen und sind in einer für alle Interessierten jederzeit zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen.

Landesrecht BHGU - Naturschutzgebiet Deutschfeistritz - Westflanke des Niesenbacher Kogels, KG. Stübinggraben (Pflanzenschutzgebiet)

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verbote. können von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

Landesrecht Wiener Wohnungsvergabegesetz

§ 3. (1) Die im Magistrat der Stadt Wien für die Wohnungsvergabe im sozialen Auftrag zuständigen Dienststellen sind berechtigt, zum Zwecke der Vergabe und Vermittlung der in § 1 Abs. 2 angeführten Wohnungen, insbesondere zwecks Prüfung des Vorliegens der Kriterien der Wohnungsvergabe im sozialen Auftrag und Überprüfung der Angaben der Wohnungswerberinnen bzw. Wohnungswerber, folgende erhobene sowie mit einer Abfrage gemäß § 16a Abs. 4 Meldegesetz 1991 – MeldeG ermittelte Daten der Wohnungswerberinnen oder Wohnungswerber zu verarbeiten

(2) Die im Magistrat der Stadt Wien für die Wohnungsvergabe im sozialen Auftrag zuständigen Dienststellen sind berechtigt, zum Zwecke der Vergabe und Vermittlung der in § 1 Abs. 2 angeführten Wohnungen, folgende weitere Daten zu verarbeiten

(3) Die gemäß Abs. 1 und Abs. 2 verarbeiteten Daten sind von den im Magistrat der Stadt Wien für die Wohnungsvergabe im sozialen Auftrag zuständigen Dienststellen zu löschen, sobald diese für die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht mehr benötigt werden. Eine Löschung hat jedoch spätestens drei Jahre nach Abschluss des Wohnungswerbe- bzw. Wohnungsvergabeverfahrens zu erfolgen.

(4) Durch dieses Gesetz und die darin enthaltenen Bestimmungen entsteht kein Rechtsanspruch auf die Anmietung einer Gemeinde- oder Anbotswohnung.

Landesrecht Wiener Wohnungsvergabegesetz

§ 4. Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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