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20000579 AT

Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden auf die Landesregierung

20 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (20)

Gesetzestext (20 Artikel)

Landesrecht Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden auf die Landesregierung

Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden auf die Landesregierung

Landesrecht Aufwertungszahl für das Kalenderjahr 2016

Aufwertungszahl für das Kalenderjahr 2016

Landesrecht Brutgebiete des Ortolans in den Gemeinden Silz, Haiming und Stams, Festlegung der Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet

Brutgebiete des Ortolans in den Gemeinden Silz, Haiming und Stams, Festlegung der Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet

Landesrecht Verordnung des Landeshauptmannes über den Einzugsbereich der Kühlsammelstelle für tierische Abfälle in Egg

Verordnung des Landeshauptmannes über den Einzugsbereich der Kühlsammelstelle für tierische Abfälle in Egg

Landesrecht Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019)

Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019)

Landesrecht Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019)

Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019)

Landesrecht Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden auf die Landesregierung

Der Landesregierung wird die Besorgung der nachstehend angeführten Angelegenheiten des I. Teiles des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, die nach diesem Teil des Gesetzes den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden zukommen, übertragen

Landesrecht Brutgebiete des Ortolans in den Gemeinden Silz, Haiming und Stams, Festlegung der Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet

Für das Natura 2000-Gebiet Brutgebiete des Ortolans in den Gemeinden Silz, Haiming und Stams, kundgemacht durch LGBl. Nr. 27/2009, werden folgende Erhaltungsziele festgelegt

Landesrecht Verordnung des Landeshauptmannes über den Einzugsbereich der Kühlsammelstelle für tierische Abfälle in Egg

Die in den Gemeinden Alberschwende, Andelsbuch, Egg, Hittisau, Krumbach, Langenegg, Lingenau, Schwarzenberg und Sibratsgfäll anfallenden ablieferungspflichtigen tierischen Abfälle mit Ausnahme solcher, die in Betrieben regelmäßig anfallen, sowie mit Ausnahme von Tierkörpern über 150 kg sind in der Kühlsammelstelle Egg abzuliefern.

Landesrecht Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019)

§ 1. (1) Der dieser Verordnung als Anlage angeschlossene Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019) gilt für Fondskrankenanstalten (§ 64a Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987).

(2) Hinsichtlich Nicht-Fondskrankenanstalten stellt der WKAP 2019 eine Empfehlung dar.

(3) Die im Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) in der Fassung vom 29. Juni 2018 vorgesehenen Qualitätskriterien sind für Fondskrankenanstalten (§ 64a Abs. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987) verbindlich.

Landesrecht Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019)

Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019)

Landesrecht Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden auf die Landesregierung

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1973 in Kraft.

Landesrecht Brutgebiete des Ortolans in den Gemeinden Silz, Haiming und Stams, Festlegung der Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Landesrecht Verordnung des Landeshauptmannes über den Einzugsbereich der Kühlsammelstelle für tierische Abfälle in Egg

Diese Verordnung tritt am 1. April 1991 in Kraft.

Landesrecht Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019)

§ 2. Das Planungsgebiet des WKAP 2019 umfasst die Katasterfläche von Wien, wobei bestehende Wechselbeziehungen mit dem Umland von Wien in der Planung berücksichtigt sind.

Landesrecht Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019)

Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019)

Landesrecht Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019)

§ 3. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Landesrecht Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019)

Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019)

Landesrecht Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019)

§ 4. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Wiener Krankenanstaltenplan 2013 (WKAP 2013) erlassen wird, LGBl. für Wien Nr. 17/2013 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 2/2017, außer Kraft.

Landesrecht Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019)

Wiener Krankenanstaltenplan 2019 (WKAP 2019)

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