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20000526 AT

Errichtung des touristischen Regionalverbandes Güssing

20 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (20)

Gesetzestext (20 Artikel)

Landesrecht Errichtung des touristischen Regionalverbandes Güssing

Errichtung des touristischen Regionalverbandes Güssing

Landesrecht Kärntner Geschäftsordnung des wirtschaftspolitischen Beirates

Kärntner Geschäftsordnung des wirtschaftspolitischen Beirates

Landesrecht Flüssiggasbehälter Lagerung Hinweisschilder

Flüssiggasbehälter Lagerung Hinweisschilder

Landesrecht Kundmachung über die teilweise Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1995

Kundmachung über die teilweise Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1995

Landesrecht BHSO - Naturschutzgebiet Gosdorf - Jahnwald und Trattenwiesen (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

BHSO - Naturschutzgebiet Gosdorf - Jahnwald und Trattenwiesen (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

Bundesrecht Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Obernberg) (BRD)

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Kurztitel

Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Obernberg) (BRD)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 130/1970

Inkrafttretensdatum

01.04.1970

Langtitel

Vereinbarungen gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr *)

StF: BGBl. Nr. 130/1970

Präambel/Promulgationsklausel

____________________

*) Siehe BGBl. Nr. 240/1957

Landesrecht Flüssiggasbehälter Lagerung Hinweisschilder

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Landesrecht BHSO - Naturschutzgebiet Gosdorf - Jahnwald und Trattenwiesen (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

(Anm: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Bundesrecht Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Obernberg) (BRD)

Auswärtiges Amt

V 3-81. SA 32

Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Österreichischen Botschaft mitzuteilen, daß die für die Grenzabfertigung zuständigen obersten Bundesbehörden der Bundesrepublik Deutschland in Ausführung von Artikel 1 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr für die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen am Grenzübergang Obernberg am Inn folgende Vereinbarung vorschlagen

(Anm.: Es folgen die Artikel)

Das Auswärtige Amt beehrt sich vorzuschlagen, daß durch den Austausch dieser Verbalnote und der Antwortnote der Österreichischen Botschaft die vorstehende Regelung eine Vereinbarung im Sinne des Artikels 1 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 bildet, die am 1. April 1970 in Kraft tritt und die auf diplomatischem Wege unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten je auf den ersten Tag eines Monats gekündigt werden kann.

Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlaß, die Österreichische Botschaft erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Bonn, den 11. März 1970

L. S.

An die Österreichische Botschaft

Österreichische Botschaft

Zl. 1444-A/70

Die Österreichische Botschaft beehrt sich, dem Auswärtigen Amt den Empfang seiner Verbalnote vom 11. März 1970 – V 3-81 SA 32 – zu bestätigen, deren Text wie folgt lautet

(Anm.: Es folgt der Text der Note.)

Die Botschaft beehrt sich, dem Auswärtigen Amt mitzuteilen, daß die Österreichische Bundesregierung damit einverstanden ist, daß die vorgeschlagene Regelung durch den Austausch der Verbalnote des Auswärtigen Amtes und dieser Antwortnote eine Vereinbarung im Sinne des Artikels 1 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 bildet, die am 1. April 1970 in Kraft tritt und die auf diplomatischem Wege unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten je auf den ersten Tag eines Monats gekündigt werden kann.

Die Österreichische Botschaft benützt gerne auch diesen Anlaß, dem Auswärtigen Amt den Ausdruck ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Bonn, am 11. März 1970

L. S.

An das Auswärtige Amt

Bonn

Bundesrecht Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Obernberg) (BRD)

Am Grenzübergang Obernberg am Inn werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet.

Landesrecht Errichtung des touristischen Regionalverbandes Güssing

In der Region Güssing wird im Interesse der Förderung des Tourismus der Regionalverband Güssing errichtet.

Landesrecht Flüssiggasbehälter Lagerung Hinweisschilder

(1) Die Lagerung von Flüssiggasbehältern in Baulichkeiten ist durch ein Hinweisschild in Form eines Rechteckes, das auf weißem Untergrund die Aufschrift “Flüssig” in schwarzer Farbe und auf schwarzem Untergrund die Aufschrift “Gas” sowie das Symbol einer Gasflamme in weißer Farbe enthält (Anlage), anzuzeigen.

(2) Unterhalb des Hinweisschildes kann eine Zusatztafel angebracht werden, auf der Art, Menge und die Lieferfirma des Flüssiggases in Blockschrift angegeben werden. Die Länge der Zusatztafel darf die Seitenlänge des Hinweisschildes, die Höhe 1/3 der Seitenlänge nicht überschreiten.

Landesrecht Kundmachung über die teilweise Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1995

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 20. Juni 2007, G 177/06 - 7, V 69/06 - 7, G 178/06 - 7, V 70/06 - 7, G 179/06 - 7, V 71/06 - 7, G 180/06 - 7, V 72/06 - 7, zugestellt am 13. August 2007, im § 1 Abs 5 erster Satz des Salzburger Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1995, LGBl Nr 138, die Worte "die Bezirksverwaltungsbehörden oder" als verfassungswidrig aufgehoben.

Landesrecht BHSO - Naturschutzgebiet Gosdorf - Jahnwald und Trattenwiesen (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

(1) Das Gebiet des „Jahnwaldes“ und der „Trattenwiesen“ wird zur Erhaltung als Standort und Lebensraum von Pflanzen und Tieren in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzen und Tierschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

Bundesrecht Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Obernberg) (BRD)

Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt

Landesrecht Errichtung des touristischen Regionalverbandes Güssing

Diesem Regionalverband gehören die örtlichen Tourismusverbände der folgenden Gemeinden an

Landesrecht Flüssiggasbehälter Lagerung Hinweisschilder

(1) Lagerstätten, in denen mehr als 3 kg, höchstens aber 15 kg Flüssiggas gelagert sind, sind durch ein beim Eingang zur Wohnung, zur Betriebsstätte oder zum Lagerraum angebrachtes Hinweisschild mit einer Basislänge von 90 mm und einer Höhe von 76 mm zu kennzeichnen.

(2) Lagerstätten, in denen mehr als 15 kg Flüssiggas in Versandbehältern gelagert sind, sind durch ein beim Eingangstor zur Straße sowie beim Eingang in den Lagerraum angebrachtes Hinweisschild mit einer Basislänge von 270 mm und einer Höhe von 228 mm zu kennzeichnen. Bei einer Lagerung von mehr als 1.000 kg ist auf einer Zusatztafel die höchstzulässige Lagermenge in kg anzugeben.

(3) Lagerstätten, in denen Flüssiggas in Großbehältern gelagert ist, sowie in Industriebetrieben und Abfüllstationen sind durch ein beim Eingangstor und beim Eingang in den Lagerraum angebrachtes Hinweisschild mit einer Basislänge von 540 mm und einer Höhe von 456 mm zu kennzeichnen. Überdies ist in diesem Falle auf einer Zusatztafel die höchstzulässige Lagermenge des Flüssiggases in kg anzugeben.

Landesrecht BHSO - Naturschutzgebiet Gosdorf - Jahnwald und Trattenwiesen (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten

Landesrecht Flüssiggasbehälter Lagerung Hinweisschilder

Gleichzeitig tritt die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 8. September 1972, LGBl. 4400/2–0, außer Kraft.

Landesrecht BHSO - Naturschutzgebiet Gosdorf - Jahnwald und Trattenwiesen (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirkshauptmannschaft Radkersburg bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

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