1_1996
AT
1. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 1. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1996_1_0 1. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Uruguay am 18. September 1995
seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im
Ausland (BGBl. Nr. 316/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 675/1994) hinterlegt.