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1_1996 AT

1. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 1. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Uruguay am 18. September 1995

seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im

Ausland (BGBl. Nr. 316/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 675/1994) hinterlegt.

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