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1_1950 AT

1. Bundesgesetz: Abänderung des Rohstofflenkungsgesetzes 1949.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 1. Bundesgesetz: Abänderung des Rohstofflenkungsgesetzes 1949.

Der National rat hat beschlossen

Artikel I.

Das Bundesgesetz vom 30. Juni 1949, B.G.Bl.

Nr. 185, über die Lenkung des Verkehrs von

industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten

(Rohstofflenkungsgesetz 1949) wird wie folgt

abgeändert

§ 12, Abs. (2), hat zu lauten

„(2) Die Wirksamkeit dieses Bundesgesetzes

erlischt mit 30. Juni 1950."

Artikel II.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1950

in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Handel und

Wiederaufbau betraut.

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