19_2000
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19. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 19. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
2000_19_3 19. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kolumbien am 10. November
1999 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
im Ausland (BGBl. Nr. 316/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 77/
1997) hinterlegt.