Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
19_1990 AT

19. Verordnung: Herabsetzung des Mindestmostgewichtes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 19. Verordnung: Herabsetzung des Mindestmostgewichtes

Auf Grund des § 29 Abs. 1 Z 3 des Weingesetzes

1985, BGBl. Nr. 444, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 298/1988 wird verordnet

In der Weinbauregion Steiermark wird das

Mindestmostgewicht zur Herstellung von Qualitätswein

der Rebsorte Welschriesling, die im Jahre

1989 geerntet wurde, auf 14° KMW herabgesetzt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →