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19_1972 AT

19. Kundmachung: Beitritt Luxemburgs zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 19. Kundmachung: Beitritt Luxemburgs zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen ist Luxemburg am 1. November

1971 dem Übereinkommen über die Geltendmachung

von Unterhaltsanisprüchen im Ausland

(BGBl. Nr. 316/1969, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 452/

1971) beigetreten.

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