19_1972
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19. Kundmachung: Beitritt Luxemburgs zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 19. Kundmachung: Beitritt Luxemburgs zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1972_19_0 19. Kundmachung: Beitritt Luxemburgs zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen ist Luxemburg am 1. November
1971 dem Übereinkommen über die Geltendmachung
von Unterhaltsanisprüchen im Ausland
(BGBl. Nr. 316/1969, letzte Kundmachung
betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 452/
1971) beigetreten.