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19_1962 AT

19. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes, betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 19. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes, betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Bundesgesetz vom 12. Mai 1955, BGBl.

Nr. 90, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 266/1959, wird wie folgt abgeändert

§ 1 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Das Ausmaß der zu gewährenden Kleinrenten

wird festgesetzt wie folgt

Artikel II.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1962

in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für soziale Verwaltung

betraut.

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