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19. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 19. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über das

Bundesgesetzblatt wird kundgemacht

1. Das Bundesgesetz vom 9. September 1955,

BGBl. Nr. 189, über die Allgemeine Sozialversicherung

(Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

— ASVG.) ist wie folgt zu berichtigen

a) Im § 112 Abs. 3 hat es statt „Bevollmächten"

richtig „Bevollmächtigten" zu lauten.

b) Im § 222 Abs. 1 Z. 2 hat es statt „Versicherungfällen"

richtig „Versicherungsfällen" zu

lauten.

c) Im § 433 Abs. 5 lit. a hat es statt „Landwirtschaftskrankenkasse"

richtig „Landwirtschaftskrankenkassen"

zu lauten.

d) Im § 474 Abs. 2 hat es statt „Kranken-,

Familien- und Taggeld" richtig „Versehrten-,

Familien- und Taggeld" zu lauten.

e) Im § 482 Z. 3 hat es statt „Auftrag" richtig

„Antrag" zu lauten.

f) Im § 483 Abs. 2 hat es statt „Hochschulassistengesetzes"

richtig „Hochschulassistentengesetzes"

zu lauten.

g) In der Überschrift des § 491 hat es statt

„Siebenten" richtig „Achten" zu lauten.

h) Im § 491 Z. 1 hat es statt „rückständiger

Beträge" richtig „rückständiger Beiträge"

zu lauten.

i) Im § 531 Abs. 1 hat es statt „ist, soweit"

richtig „sind, soweit" zu lauten.

j) Im § 543 Abs. 2 Z. 10 sind nach dem Wort

„Sozialversicherung" die Worte „der Bediensteten"

einzufügen.

2. Die Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz,

BGBl. Nr. 266/1956, ist wie

folgt zu berichtigen

a) Im Titel hat es statt „des" richtig „das" zu

lauten.

b) Im Art. I Z. 4 ist der Anfang des letzten

Satzes des neuen Wortlautes des § 292

Abs. 2 ASVG., beginnend mit dem Wort

„Erfährt", an den Zeilenanfang zu rücken.

c) Im Art. II Abs. 2 lit. b hat es statt „vertragsärtlichen"

richtig „vertragsärztlichen"

zu lauten.

3. Die Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung

1957, BGBl. Nr. 48/1957, ist wie folgt zu berichtigen

Im Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben

in den Angelegenheiten der Bundesverwaltung

hat es in Tarifpost 265 statt „§ 50

Kraftfahrgesetz 1950" richtig „§ 50 Kraftfahrgesetz

1955" zu lauten.

4. Die Kundmachung der Bundesregierung vom

14. Mai 1957, BGBl. Nr. 119, über die Aufhebung

einer Bestimmung der Kundmachung der

Bundesregierung vom 9. Mai 1956, BGBl.

Nr. 128, über die Wiederverlautbarung von

Vorschriften auf dem Gebiete des Patentrechtes

durch den Verfassungsgerichtshof ist wie folgt zu

berichtigen

Im Titel hat es statt „9. Mai 1956" richtig

„9. Mai 1950" zu lauten.

5. Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes

vom 30. November 1957, BGBl. Nr. 249, betreffend

die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes

über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung auf dem

Gebiete des Volksbildungswesens, ist wie folgt zu

berichtigen

Im letzten Satz hat es statt „Bundes-Verfassungsgesetzes

BGBl. Nr. 393/1929" richtig

„Bundesverfassungsgesetzes BGBl. Nr. 393/1929"

zu lauten.

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