19. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes
vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über das
Bundesgesetzblatt wird kundgemacht
1. Das Bundesgesetz vom 9. September 1955,
BGBl. Nr. 189, über die Allgemeine Sozialversicherung
(Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
— ASVG.) ist wie folgt zu berichtigen
a) Im § 112 Abs. 3 hat es statt „Bevollmächten"
richtig „Bevollmächtigten" zu lauten.
b) Im § 222 Abs. 1 Z. 2 hat es statt „Versicherungfällen"
richtig „Versicherungsfällen" zu
lauten.
c) Im § 433 Abs. 5 lit. a hat es statt „Landwirtschaftskrankenkasse"
richtig „Landwirtschaftskrankenkassen"
zu lauten.
d) Im § 474 Abs. 2 hat es statt „Kranken-,
Familien- und Taggeld" richtig „Versehrten-,
Familien- und Taggeld" zu lauten.
e) Im § 482 Z. 3 hat es statt „Auftrag" richtig
„Antrag" zu lauten.
f) Im § 483 Abs. 2 hat es statt „Hochschulassistengesetzes"
richtig „Hochschulassistentengesetzes"
zu lauten.
g) In der Überschrift des § 491 hat es statt
„Siebenten" richtig „Achten" zu lauten.
h) Im § 491 Z. 1 hat es statt „rückständiger
Beträge" richtig „rückständiger Beiträge"
zu lauten.
i) Im § 531 Abs. 1 hat es statt „ist, soweit"
richtig „sind, soweit" zu lauten.
j) Im § 543 Abs. 2 Z. 10 sind nach dem Wort
„Sozialversicherung" die Worte „der Bediensteten"
einzufügen.
2. Die Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz,
BGBl. Nr. 266/1956, ist wie
folgt zu berichtigen
a) Im Titel hat es statt „des" richtig „das" zu
lauten.
b) Im Art. I Z. 4 ist der Anfang des letzten
Satzes des neuen Wortlautes des § 292
Abs. 2 ASVG., beginnend mit dem Wort
„Erfährt", an den Zeilenanfang zu rücken.
c) Im Art. II Abs. 2 lit. b hat es statt „vertragsärtlichen"
richtig „vertragsärztlichen"
zu lauten.
3. Die Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung
1957, BGBl. Nr. 48/1957, ist wie folgt zu berichtigen
Im Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben
in den Angelegenheiten der Bundesverwaltung
hat es in Tarifpost 265 statt „§ 50
Kraftfahrgesetz 1950" richtig „§ 50 Kraftfahrgesetz
1955" zu lauten.
4. Die Kundmachung der Bundesregierung vom
14. Mai 1957, BGBl. Nr. 119, über die Aufhebung
einer Bestimmung der Kundmachung der
Bundesregierung vom 9. Mai 1956, BGBl.
Nr. 128, über die Wiederverlautbarung von
Vorschriften auf dem Gebiete des Patentrechtes
durch den Verfassungsgerichtshof ist wie folgt zu
berichtigen
Im Titel hat es statt „9. Mai 1956" richtig
„9. Mai 1950" zu lauten.
5. Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes
vom 30. November 1957, BGBl. Nr. 249, betreffend
die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes
über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung auf dem
Gebiete des Volksbildungswesens, ist wie folgt zu
berichtigen
Im letzten Satz hat es statt „Bundes-Verfassungsgesetzes
BGBl. Nr. 393/1929" richtig
„Bundesverfassungsgesetzes BGBl. Nr. 393/1929"
zu lauten.