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19_1946 AT

19. Kundmachung: Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 19. Kundmachung: Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten.

Auf Grund des Artikels 60, Abs. (4), des Bundes-

Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929

wird kundgemacht

Die Bundesversammlung hat in ihrer Sitzung

vom 20. Dezember 1945 Dr. Karl Renner

zum Bundespräsidenten der Republik Österreich

gewählt.

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