19. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2, Abs. (3), des Gesetzes
vom 1. Mai 1945 über das Staatsgesetzblatt wird
kundgemacht
1. Im Gesetz über die Bestellung von öffentlichen
Verwaltern und öffentlichen Aufsichtspersonen
vom 10. Mai 1945, St. G. Bl. Nr. 9, hat
es zu lauten
In der Einleitung und im § 12 statt „Staatsregierung"
richtig: „Provisorische Staatsregierung".
2. Im Gesetz über die Erfassung arisierter und
anderer im Zusammenhange mit der nationalsozialistischen
Machtübernahme entzogenen Vermögenschaften
vom 10. Mai 1945, St. G. Bl.
Nr. 10, hat es zu lauten
In der Einleitung und im § 7 statt „Staatsregierung"
richtig: „Provisorische Staatsregierung".
3. Im Gesetz über die Repatriierung öffentlichen
Vermögens (Repatriierungsgesetz) vom
10. Mai 1945, St. G. Bl. Nr. 11, hat es zu lauten
In der Einleitung und im § 4 statt „Staatsregierung"
richtig: „Provisorische Staatsregierung".