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199_1974 AT

199. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 199. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz

Auf Grund des § 5 Abs. 2 und des § 17 des

Gerichtlichen Einbringungsgesetzes 1962, BGBl.

Nr. 288, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 155/1965 wird verordnet

1. Im § 224 Abs. 4 der Geschäftsordnung für

die Gerichte I. und II. Instanz, BGBl. Nr. 264/

1951, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 569/1973 hat der Satzteil nach dem

Doppelpunkt zu lauten: „Arbeitsbelohnungen,

Eigengeld bis 1000 S und bewegliche körperliche

Sachen im Einzelwert bis 1000 S".

2. Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1974 in

Kraft.

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