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198_2003 AT

198. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Rentenanpassung sowie über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht für das Kalenderjahr 2003

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 198. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Rentenanpassung sowie über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht für das Kalenderjahr 2003

Auf Grund des § 11a des Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 41/2002, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Rentenanpassung

sowie über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht für das Kalenderjahr 2003,

BGBl. II Nr. 455/2002, wird wie folgt geändert

Im Artikel II § 2 wird auf Grund des Artikels 1 des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2003 –

SVÄG 2003, BGBl. I Nr. 8/2003, und der Kundmachung des Bundesministers für soziale Sicherheit und

Generationen, mit der die Kundmachung über die Aufwertung und Anpassung nach dem Allgemeinen

Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz

und dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2003 geändert

wird, BGBl. II Nr. 146/2003, der Ausdruck „18,00 €“ durch den Ausdruck „65,40 €“ und in der Z 3

der Ausdruck „statt 1102,20 € mit 1120,20 €“ durch den Ausdruck „statt 1102,20 € mit 1167,60 €“

ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2003 in Kraft.

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