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198_1971 AT

198. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Hüttenstein bestimmt wurde

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 198. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Hüttenstein bestimmt wurde

Auf Grund des § 9 des Bundesgesetzes vom

31. Mai 1967 über militärische Munitionslager,

BGBl. Nr. 197, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministeriums für

Landesverteidigung vom 10. Juni 1968, BGBl.

Nr. 218, mit der der Gefährdungsbereich des

Munitionslagers Hüttenstein im Sinne des § 23

Abs. 2 des Bundesgesetzes über militärische Munitionslager,

BGBl. Nr. 197/1967, bestimmt worden

ist, wird infolge der endgültigen Auflassung

dieses Munitionslagers aufgehoben.

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