198_1971
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198. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Hüttenstein bestimmt wurde
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 198. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Hüttenstein bestimmt wurde
1971_198_0 198. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Hüttenstein bestimmt wurde
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Auf Grund des § 9 des Bundesgesetzes vom
31. Mai 1967 über militärische Munitionslager,
BGBl. Nr. 197, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministeriums für
Landesverteidigung vom 10. Juni 1968, BGBl.
Nr. 218, mit der der Gefährdungsbereich des
Munitionslagers Hüttenstein im Sinne des § 23
Abs. 2 des Bundesgesetzes über militärische Munitionslager,
BGBl. Nr. 197/1967, bestimmt worden
ist, wird infolge der endgültigen Auflassung
dieses Munitionslagers aufgehoben.