197_1986
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197. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 197. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr
1986_197_0 197. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr
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Auf Grund des § 13 des Außenhandelsgesetzes
1984, BGBl. Nr. 184, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Handel,
Gewerbe und Industrie vom 21. März 1986,
BGBl. Nr. 181, über die Festlegung von Warenkontingenten
in der Einfuhr wird wie folgt geändert
In der Anlage hat der Wert des Kontingents der
Tarifnummer 40.02 A „4750000" S zu lauten, die
Menge des Kontingents ex 97.06 Schlittschuhe,
auch für Eishockey, an Schuhen befestigt, wird wie
folgt überschrieben: „Höhe des Kontingents in
Paar".