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197_1986 AT

197. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 197. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

Auf Grund des § 13 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 21. März 1986,

BGBl. Nr. 181, über die Festlegung von Warenkontingenten

in der Einfuhr wird wie folgt geändert

In der Anlage hat der Wert des Kontingents der

Tarifnummer 40.02 A „4750000" S zu lauten, die

Menge des Kontingents ex 97.06 Schlittschuhe,

auch für Eishockey, an Schuhen befestigt, wird wie

folgt überschrieben: „Höhe des Kontingents in

Paar".

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