Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
197_1981 AT

197. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 197. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

Auf Grund des § 17 Abs. 3 des EG-Abkommen-

Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1972,

wird kundgemacht

Die Kundmachung des Bundesministers für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 19. Dezember

1980, BGBl. Nr. 613, über die Eröffnung von

Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds

gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen

zwischen der Republik Österreich und der Europäischen

Wirtschaftsgemeinschaft wird wie folgt

geändert

§ 3 hat zu lauten

„§ 3. Für die Einfuhr der im Anhang G des

Protokolls Nr. 1 zum Abkommen zwischen der

Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

genannten Erzeugnisse mit

Ursprung in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

werden für 1981 nachstehende Richtplafonds

festgelegt

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →