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197. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche der Sektionen Gewerbe und Industrie der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 197. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche der Sektionen Gewerbe und Industrie der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, wird

verordnet

§ 1. (1) Für das Kalenderjahr 1977 wird für

den gemäß §§ 1 und 2 des Anhanges zur Fachgruppenordnung,

BGBl. Nr. 223/1947, festgelegten

Bereich der Sektionen Gewerbe und Industrie

der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft

in Entsprechung eines gemeinsamen Antrages

dieser Sektionen und des Österreichischen

Gewerkschaftsbundes, Gewerkschaft der Privatangestellten,

ein Kontingent für die Beschäftigung

von Ausländern als kaufmännische Angestellte

in Höhe von 1300 und als technische

Angestellte in Höhe von 1370 festgesetzt.

(2) Als kaufmännische Angestellte gelten nur

die nach dem „Systematischen Verzeichnis der

Berufe", herausgegeben vom Österreichischen

Statistischen Zentralamt (Ausgabe 1971), der

Berufsgruppe 407 „Einkäufer" und der Berufsobergruppe

41 „Handelsvertreter, Werbefachleute,

Vermittler und verwandte Berufe", als

technische Angestellte nur die der Berufsabteilung

6 „Technische Berufe" zuzuordnenden

Berufsträger.

§ 2. (1) Das Kontingent für kaufmännische

Angestellte wird auf die einzelnen Bundesländer

wie folgt aufgeteilt

Burgenland 30

Kärnten 45

Niederösterreich 125

Oberösterreich 165

Salzburg 125

Steiermark 100

Tirol 110

Vorarlberg 190

Wien 410.

(2) Das Kontingent für technische Angestellte

wird auf die einzelnen Bundesländer wie folgt

aufgeteilt

Burgenland 15

Kärnten 50

Niederösterreich 145

Oberösterreich 230

Salzburg 90

Steiermark 135

Tirol 55

Vorarlberg 130

Wien 520.

§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt

sich vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1977.

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