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197_1969 AT

197. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes über vorübergehende Maßnahmen betreffend die Abhaltung von Rigorosen an den Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten und an der Sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 197. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes über vorübergehende Maßnahmen betreffend die Abhaltung von Rigorosen an den Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten und an der Sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz vom 23. Juni 1967, BGBl.

Nr. 228, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 16/1968, über vorübergehende Maßnahmen

betreffend die Abhaltung von Rigorosen an den

Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten

der Universitäten und an der Sozial-, wirtschafts-

und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule

für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

in Linz wird abgeändert wie folgt

Im § 2 Abs. 1 haben die Worte „und am

30. September 1969 außer Kraft" zu entfallen.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Unterricht betraut.

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