197_1969
AT
197. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes über vorübergehende Maßnahmen betreffend die Abhaltung von Rigorosen an den Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten und an der Sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 197. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes über vorübergehende Maßnahmen betreffend die Abhaltung von Rigorosen an den Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten und an der Sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz
1969_197_0 197. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes über vorübergehende Maßnahmen betreffend die Abhaltung von Rigorosen an den Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten und an der Sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in Linz
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Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Das Bundesgesetz vom 23. Juni 1967, BGBl.
Nr. 228, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.
Nr. 16/1968, über vorübergehende Maßnahmen
betreffend die Abhaltung von Rigorosen an den
Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultäten
der Universitäten und an der Sozial-, wirtschafts-
und rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule
für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
in Linz wird abgeändert wie folgt
Im § 2 Abs. 1 haben die Worte „und am
30. September 1969 außer Kraft" zu entfallen.
Artikel II
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
der Bundesminister für Unterricht betraut.