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197. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung, betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 197. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung, betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich.

Auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes vom

2. April 1952, BGBl. Nr. 89, über die Schaffung

von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik

Österreich, in der Fassung des Bundesgesetzes

vom 29. Juni 1954, BGBl. Nr. 194, wird mit Zustimmung

des Hauptausschusses des Nationalrates

verordnet

Die Verordnung der Bundesregierung vom

13. Mai 1953, BGBl. Nr. 54, betreffend das Statut

für das Ehrenzeichen für Verdienste um die

Republik Österreich in der Fassung der Verordnung

der Bundesregierung vom 1. Juli 1954,

BGBl. Nr. 199, wird wie folgt geändert

1. In der zweiten und dritten Zeile des Abschnittes

I des Statuts ist an Stelle der Worte

„österreichische Staatsbürger" das Wort „Personen"

zu setzen.

2. Im Abschnitt II Abs. 1 des Statuts ist nach

den Worten: „Großes goldenes Ehrenzeichen am

Bande für Verdienste um die Republik Österreich"

einzufügen: „Großes silbernes Ehrenzeichen

am Bande für Verdienste um die Republik

Österreich;".

3. In der Beilage 1 des Statuts (Beschreibung

der Dekorationen des Ehrenzeichens) ist als Z. 3

einzufügen

„3. Großes silbernes Ehrenzeichen am Bande

für Verdienste um die Republik Österreich

a) Hüftdekoration (Kleinod): Höhe 50 Millimeter,

Breite 50 Millimeter. Achtspitziges,

silbern bordiertes, beiderseits rot emailliertes

Kreuz mit weiß emailliertem Mittelkreuz,

überhöht von dem silbernen Adler

des österreichischen Bundeswappens mit

aufgelegtem, emailliertem Bindenschild,

umgeben von den emaillierten Wappen der

Bundesländer. Die Verbindung des Kreuzes

mit der Kokarde des Bandes wird durch

einen versilberten Ring hergestellt.

b) Band: Rot, 110 Millimeter breit, mit einem

weißen, 20 Millimeter breiten Mittelstreifen

und beiderseits mit einem je

2 Millimeter breiten, weißen Vorstoß versehen.

c) Bruststern: Auf einem aus acht glatten

Strahlenbündeln gebildeten silbernen Stern

von 98 Millimeter Durchmesser liegt der

silberne Adler des österreichischen Bundeswappens,

umgeben von einem Lorbeerkranz

mit den aufgelegten emaillierten

Wappen der Bundesländer.

Die bisherigen fortlaufenden Z. 3 bis 14 der

Beilage 1 (Beschreibung der Dekorationen des

Ehrenzeichens) erhalten die Bezeichnungen „4"

bis „15".

4. Der Abs. 1 der Beilage 2 (Art des Tragens

der Dekoration des Ehrenzeichens) hat zu lauten

„(1) Die Besitzer des Großsternes, des Großen

goldenen Ehrenzeichens am Bande und des

Großen silbernen Ehrenzeichens am Bande für

Verdienste um die Republik Österreich tragen

die Dekoration an dem von der rechten Schulter

vorne und rückwärts zur linken Hüfte verlaufenden

Bande, den Bruststern an der linken

Brustseite."

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