Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
196_1985 AT

196. Kundmachung: Aufhebung des § 93 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 196. Kundmachung: Aufhebung des § 93 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 5. März 1985, G 174/84-11, der Bundesregierung

zugestellt am 18. April 1985, § 93 des Allgemeinen

Bürgerlichen Gesetzbuches in der Fassung

des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 412/1975,

über die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen

der Ehe als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Feber

1986 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →