196_1957
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196. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 196. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
1957_196_0 196. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
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Nach Mitteilung der britischen Regierung
haben folgende weitere Staaten die Verfassung
der Organisation der Vereinten Nationen für
Erziehung, Wissenschaft und Kultur, BGBl.
Nr. 49/1949, angenommen
Finnland, Marokko, Tunesien und Sudan.