Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
196_1957 AT

196. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 196. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).

Nach Mitteilung der britischen Regierung

haben folgende weitere Staaten die Verfassung

der Organisation der Vereinten Nationen für

Erziehung, Wissenschaft und Kultur, BGBl.

Nr. 49/1949, angenommen

Finnland, Marokko, Tunesien und Sudan.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →