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196_1955 AT

196. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 196. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).

Nach einer Mitteilung der britischen Regierung

haben bis 1. Juli 1955 folgende weitere

Staaten die Verfassung der Organisation der Vereinten

Nationen für Erziehung, Wissenschaft und

Kultur (UNESCO) — BGBl. Nr. 49/1949 —

angenommen

Paraguay und Äthiopien.

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