196_1955
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196. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 196. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
1955_196_0 196. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
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Nach einer Mitteilung der britischen Regierung
haben bis 1. Juli 1955 folgende weitere
Staaten die Verfassung der Organisation der Vereinten
Nationen für Erziehung, Wissenschaft und
Kultur (UNESCO) — BGBl. Nr. 49/1949 —
angenommen
Paraguay und Äthiopien.