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196_1948 AT

196. Verordnung: Wiedereinführung der Normalzeit im Jahre 1948.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 196. Verordnung: Wiedereinführung der Normalzeit im Jahre 1948.

Im Einvernehmen mit den Bundesministerien

für Handel und Wiederaufbau, für Verkehr und

für Energiewirtschaft und Elektrifizierung wird

verordnet

Die mit der Verordnung des Bundesministeriums

für Inneres vom 3. Februar 1948, B. G. Bl.

Nr. 58, über die Sommerzeit bestimmte gesetzliche

Zeit endet am 3. Oktober 1948, vormittags

3 Uhr nach der gegenwärtigen Zeitrechnung.

Zu diesem Zeitpunkt werden die

öffentlichen Uhren um eine Stunde, das heißt

von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt.

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