195. Verordnung: Bestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes Wettmannstätten-St. Andrä im Zuge der Koralmbahn Graz-Klagenfurt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 5a Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes (HlG), BGBl. Nr. 135/1989, in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/1999 wird verordnet
1. Der vorläufige Trassenverlauf des Abschnittes Wettmannstätten–St. Andrä im Zuge der Koralmbahn
Graz–Klagenfurt im Bereich der Gemeinden Wettmannstätten, Groß St. Florian, Unterbergla,
Frauental an der Laßnitz, Hollenegg, Deutschlandsberg, Schwanberg, Gressenberg, Gavanos,
Wielfresen, St. Georgen im Lavanttal, St. Andrä und St. Paul im Lavanttal wird wie folgt
bestimmt
Die vorläufige Trasse des Abschnittes Wettmannstätten–St. Andrä im Zuge der Koralmbahn
Graz–Klagenfurt schließt im Osten bei km 31,820 an den noch im Abschnitt „Feldkirchen–
Wettmannstätten“ der Koralmbahn gelegenen Bahnhof Wettmannstätten an, schwenkt bei Gussendorf
Richtung Südwest ab, um nach der Talquerung bei Grünau (MG Groß St. Florian) den
Südrand des Laßnitztales zu erreichen. Die Trasse verläuft weiter am südlichen Talrand bis zum
Ostportal des Koralmtunnels im Bereich des südlichen Harterfeldes (MG Frauental). In diesem
Abschnitt wird nördlich von Grub (Gemeinde Unterbergla) der Intercity-Bahnhof „Weststeiermark“
als regionaler Knotenpunkt mit der Graz-Köflacher-Eisenbahn errichtet. Westlich des
Bahnhofs Weststeiermark werden die Gleise auseinandergezogen und münden in den zweiröhrigen
Koralmtunnel, in dem, etwa mittig zwischen den Bahnhöfen Weststeiermark und Lavanttal,
eine Überleitstelle sowie eine anschließende Nothaltestelle vorgesehen sind. Bei der Linienführung
des Tunnels wird die Möglichkeit eines Zwischenangriffs im Leibenfeld berücksichtigt und
endet der Koralmtunnel unter Umgehung des Velox-Werkes im südlich der Ortschaft Mühldorf
gelegenen Westportal. Im weiteren Verlauf quert die Trasse mit einer Geraden das Lavanttal in
südwestlicher Richtung, wobei in diesem Bereich der Intercity-Bahnhof „Lavanttal“ als regionaler
Knotenpunkt mit der bestehenden Lavanttalbahn vorgesehen ist. Die Trasse endet bei
km 75,630, wo sie in den Nachbarabschnitt „St. Andrä–Aich“ der Koralmbahn übergeht.
2. Der Geländestreifen gemäß § 5a Abs. 1 HlG für den Verlauf der vorläufigen Trasse, der auch den
Geländestreifen gemäß § 5a Abs. 5 HlG darstellt, ist in der beim Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie (Abteilung II/Sch2), bei den Ämtern der Steiermärkischen und Kärntner
Landesregierung sowie bei den Gemeinden Wettmannstätten, Groß St. Florian, Unterbergla,
Frauental an der Laßnitz, Hollenegg, Deutschlandsberg, Schwanberg, Gressenberg, Gavaras,
Wielfresen, St. Georgen im Lavanttal, St. Andrä und St. Paul im Lavanttal aufliegenden Katasterlageplänen
mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 1 bis Blatt 12, Plan Nr. KB.UV152.BTW.S.T02
bis KB.UV152.BTW.S.T09 sowie KB.UV222.PGK.ST10 bis KB.UV222.PGK.S.T10 bis
KB.UV222.PGK.S.T13 durch die rot strichlierten Streifen ausgewiesen.