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195_2003 AT

195. Verordnung: Bestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes Wettmannstätten-St. Andrä im Zuge der Koralmbahn Graz-Klagenfurt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 195. Verordnung: Bestimmung des vorläufigen Trassenverlaufes des Teilabschnittes Wettmannstätten-St. Andrä im Zuge der Koralmbahn Graz-Klagenfurt

Auf Grund des § 5a Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes (HlG), BGBl. Nr. 135/1989, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/1999 wird verordnet

1. Der vorläufige Trassenverlauf des Abschnittes Wettmannstätten–St. Andrä im Zuge der Koralmbahn

Graz–Klagenfurt im Bereich der Gemeinden Wettmannstätten, Groß St. Florian, Unterbergla,

Frauental an der Laßnitz, Hollenegg, Deutschlandsberg, Schwanberg, Gressenberg, Gavanos,

Wielfresen, St. Georgen im Lavanttal, St. Andrä und St. Paul im Lavanttal wird wie folgt

bestimmt

Die vorläufige Trasse des Abschnittes Wettmannstätten–St. Andrä im Zuge der Koralmbahn

Graz–Klagenfurt schließt im Osten bei km 31,820 an den noch im Abschnitt „Feldkirchen–

Wettmannstätten“ der Koralmbahn gelegenen Bahnhof Wettmannstätten an, schwenkt bei Gussendorf

Richtung Südwest ab, um nach der Talquerung bei Grünau (MG Groß St. Florian) den

Südrand des Laßnitztales zu erreichen. Die Trasse verläuft weiter am südlichen Talrand bis zum

Ostportal des Koralmtunnels im Bereich des südlichen Harterfeldes (MG Frauental). In diesem

Abschnitt wird nördlich von Grub (Gemeinde Unterbergla) der Intercity-Bahnhof „Weststeiermark“

als regionaler Knotenpunkt mit der Graz-Köflacher-Eisenbahn errichtet. Westlich des

Bahnhofs Weststeiermark werden die Gleise auseinandergezogen und münden in den zweiröhrigen

Koralmtunnel, in dem, etwa mittig zwischen den Bahnhöfen Weststeiermark und Lavanttal,

eine Überleitstelle sowie eine anschließende Nothaltestelle vorgesehen sind. Bei der Linienführung

des Tunnels wird die Möglichkeit eines Zwischenangriffs im Leibenfeld berücksichtigt und

endet der Koralmtunnel unter Umgehung des Velox-Werkes im südlich der Ortschaft Mühldorf

gelegenen Westportal. Im weiteren Verlauf quert die Trasse mit einer Geraden das Lavanttal in

südwestlicher Richtung, wobei in diesem Bereich der Intercity-Bahnhof „Lavanttal“ als regionaler

Knotenpunkt mit der bestehenden Lavanttalbahn vorgesehen ist. Die Trasse endet bei

km 75,630, wo sie in den Nachbarabschnitt „St. Andrä–Aich“ der Koralmbahn übergeht.

2. Der Geländestreifen gemäß § 5a Abs. 1 HlG für den Verlauf der vorläufigen Trasse, der auch den

Geländestreifen gemäß § 5a Abs. 5 HlG darstellt, ist in der beim Bundesminister für Verkehr, Innovation

und Technologie (Abteilung II/Sch2), bei den Ämtern der Steiermärkischen und Kärntner

Landesregierung sowie bei den Gemeinden Wettmannstätten, Groß St. Florian, Unterbergla,

Frauental an der Laßnitz, Hollenegg, Deutschlandsberg, Schwanberg, Gressenberg, Gavaras,

Wielfresen, St. Georgen im Lavanttal, St. Andrä und St. Paul im Lavanttal aufliegenden Katasterlageplänen

mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 1 bis Blatt 12, Plan Nr. KB.UV152.BTW.S.T02

bis KB.UV152.BTW.S.T09 sowie KB.UV222.PGK.ST10 bis KB.UV222.PGK.S.T10 bis

KB.UV222.PGK.S.T13 durch die rot strichlierten Streifen ausgewiesen.

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