Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
195_1998 AT

195. Kundmachung: Emblem und Name (in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch) der Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 195. Kundmachung: Emblem und Name (in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch) der Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß das Emblem und der Name (in Arabisch, Chinesisch,

Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch) der Organisation for the Prohibition of Chemical

Weapons, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht

aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

BGBlPdf 195. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

Nach Mitteilungen der Polnischen Regierung haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden

zum Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr

(Warschauer Abkommen) (BGBl. Nr. 286/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl.

Nr. 744/1993) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

Angola 10. März 1998

Bahrein 12. März 1998

Estland 16. März 1998

Ghana 11. August 1997

Kroatien hat am 8. Juli 1993 erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 8. Oktober 1991 weiterhin an das

Abkommen gebunden zu erachten.

Einer weiteren Mitteilung zufolge findet auf Grund von Erklärungen des Vereinigten Königreichs

und der Volksrepublik China das Abkommen auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong weiterhin

Anwendung.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →