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195_1993 AT

195. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 195. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens

Nach Mitteilung der belgischen Regierung haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Abkommen über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens (BGBl. Nr. 165/1955, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 576/1991) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Albanien 31. August 1992

Armenien 30. Juni 1992

Aserbaidschan 17. Juni 1992

Guinea 30. Oktober 1991

Kasachstan 30. Juni 1992

Namibia 30. Juni 1992

Slowakei 1. Jänner 1993

Slowenien 7. September 1992

Staaten : Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Tschechien 1. Jänner 1993

Ukraine 26. Juni 1992

Usbekistan 28. Juli 1992

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