195. Verordnung: 2. Novelle der 1. Ausnahmeverordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 8 des Bundesgesetzes über die
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und
über eine Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967
und der Straßenverkehrsordnung 1960 (GGSt),
BGBl. Nr. 209/1979, wird im Einvernehmen mit
den Bundesministern für Inneres, für Bauten und
Technik, für Gesundheit und Umweltschutz und
für Handel, Gewerbe und Industrie verordnet
Artikel I
Die 1. Ausnahmeverordnung, BGBl. Nr. 205/
1980, in der Fassung BGBl. Nr. 25/1982 wird wie
folgt geändert
1. Der Kurztitel der Verordnung hat anstelle
von „1. Ausnahmeverordnung" zu lauten
„Verpackungsverordnung".
2. Im § 1 Abs. 1 treten an die Stelle der Worte
„für die Dauer von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt
des Inkrafttretens dieser Verordnung"
die Worte „bis zum 30. April 1990".
3. Im § 1 Abs. 1 Z 1 tritt an die Stelle des
Datums „1. Jänner 1982" das Datum
„19. Mai 1985".
4. Im § 1 Abs. 2 treten an die Stelle der Worte
„für die Dauer von 5 Jahren ab Inkrafttreten
dieser Verordnung" die Worte „bis zum
31. Dezember 1985".
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 19. Mai 1985 in
Kraft.