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195_1985 AT

195. Verordnung: 2. Novelle der 1. Ausnahmeverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 195. Verordnung: 2. Novelle der 1. Ausnahmeverordnung

Auf Grund des § 8 des Bundesgesetzes über die

Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und

über eine Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967

und der Straßenverkehrsordnung 1960 (GGSt),

BGBl. Nr. 209/1979, wird im Einvernehmen mit

den Bundesministern für Inneres, für Bauten und

Technik, für Gesundheit und Umweltschutz und

für Handel, Gewerbe und Industrie verordnet

Artikel I

Die 1. Ausnahmeverordnung, BGBl. Nr. 205/

1980, in der Fassung BGBl. Nr. 25/1982 wird wie

folgt geändert

1. Der Kurztitel der Verordnung hat anstelle

von „1. Ausnahmeverordnung" zu lauten

„Verpackungsverordnung".

2. Im § 1 Abs. 1 treten an die Stelle der Worte

„für die Dauer von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt

des Inkrafttretens dieser Verordnung"

die Worte „bis zum 30. April 1990".

3. Im § 1 Abs. 1 Z 1 tritt an die Stelle des

Datums „1. Jänner 1982" das Datum

„19. Mai 1985".

4. Im § 1 Abs. 2 treten an die Stelle der Worte

„für die Dauer von 5 Jahren ab Inkrafttreten

dieser Verordnung" die Worte „bis zum

31. Dezember 1985".

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 19. Mai 1985 in

Kraft.

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