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195_1973 AT

195. Übereinkommen zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Verkehrsministerium der Volksrepublik Polen über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 195. Übereinkommen zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Verkehrsministerium der Volksrepublik Polen über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße

Der Bundesminister für Finanzen der Republik

Österreich und das Verkehrsministerium der

Volksrepublik Polen sind übereingekommen, daß

das Übereinkommen vom 5. Februar 1968 zwischen

dem Bundesministerium für Finanzen der

Republik Österreich und dem Verkehrsministerium

der Volksrepublik Polen über die steuerliche

Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs

auf der Straße Kundgemacht unter BGBl. Nr. 123/1968 mit Ablauf des 14. April

1973 außer Kraft tritt.

Geschehen in Wien, am 28. März 1973, in

je zweifacher Ausfertigung in deutscher und polnischer

Sprache, wobei beide Texte authentisch

sind.

Für den Bundesminister für Finanzen der

Republik Österreich

Dr. A. Philipp m. p.

Für das Verkehrsministerium der Volksrepublik

Polen

Choljek m. p.

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