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195_1948 AT

195. Verordnung: Zuweisung der Katastralgemeinde Eichberg zum Gerichtsbezirke Vorau.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 195. Verordnung: Zuweisung der Katastralgemeinde Eichberg zum Gerichtsbezirke Vorau.

Auf Grund des § 8, Abs. (5), lit. d, des

Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, in der

Fassung des Bundesgesetzes B. G. Bl. Nr. 368

vom Jahre 1925, wird mit Zustimmung der

Steiermärkischen Landesregierung verordnet

Die Katastralgemeinde Eichberg, welche gemäß

der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 4. September 1947, Landes.

gesetzblatt für das Land Steiermark Nr. 33,

von der Ortsgemeinde Gräflerviertl (Gerichtsbezirk

Hartberg) abgetrennt und dor Ortsgemeinde

Kleinschlag (Gerichtsbezirk Vorau)

einverleibt wurde, wird aus dem Gerichtsbezirke

Hartberg ausgeschieden und dem Gerichtsbezirke

Vorau zugewiesen.

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