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195. Gesetz: Warenzeichenrechts-Novelle 1945

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 195. Gesetz: Warenzeichenrechts-Novelle 1945 — Wz.-Nov. 1945.

Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen

§ 1. Für den Bereich der Republik Österreich

werden nachstehende Verordnungen aufgehoben

1. Die Verordnung über außerordentliche Maßnahmen

im Warenzeichenrecht vom 23. November

1942, Deutsches R. G. Bl. II S. 364;

2. die Zweite Verordnung über außerordentliche

Maßnahmen im Warenzeichenrecht vom

21. Dezember 1944, Deutsches R. G. Bl. II S. 75.

§ 2. Dieses Gesetz tritt mit dem 19. Oktober

1945 in Kraft.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist

das Staatsamt für öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft

und Wiederaufbau betraut.

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