195_1945
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195. Gesetz: Warenzeichenrechts-Novelle 1945
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 195. Gesetz: Warenzeichenrechts-Novelle 1945 — Wz.-Nov. 1945.
Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen
§ 1. Für den Bereich der Republik Österreich
werden nachstehende Verordnungen aufgehoben
1. Die Verordnung über außerordentliche Maßnahmen
im Warenzeichenrecht vom 23. November
1942, Deutsches R. G. Bl. II S. 364;
2. die Zweite Verordnung über außerordentliche
Maßnahmen im Warenzeichenrecht vom
21. Dezember 1944, Deutsches R. G. Bl. II S. 75.
§ 2. Dieses Gesetz tritt mit dem 19. Oktober
1945 in Kraft.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist
das Staatsamt für öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft
und Wiederaufbau betraut.