194_1996
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194. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 194. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
1996_194_0 194. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Schweden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner
1995 den anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalt Kundgemacht in BGBl. Nr. 452/1973 zum Zusatzprotokoll
zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBl. Nr. 210/1958, letzte Kundmachung
des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 64/1996) zurückgezogen.