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194_1996 AT

194. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 194. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Schweden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner

1995 den anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalt Kundgemacht in BGBl. Nr. 452/1973 zum Zusatzprotokoll

zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBl. Nr. 210/1958, letzte Kundmachung

des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 64/1996) zurückgezogen.

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