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194_1986 AT

194. Verordnung: Errichtung einer achten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 194. Verordnung: Errichtung einer achten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird

mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1987 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in der Landeshauptstadt

Salzburg errichtet.

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