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194_1981 AT

194. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Errichtung von Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern und Festsetzung ihrer Sprengel

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 194. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Errichtung von Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern und Festsetzung ihrer Sprengel

Auf Grund der §§ 4 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 40

des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.

Nr. 31/1969, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 173/1973 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung vom 27. August 1976, BGBl.

Nr. 508, über die Errichtung von Landesarbeitsämtern

und Arbeitsämtern und die Festsetzung

ihrer Sprengel in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 255/1978 und BGBl. Nr. 229/1980

wird wie folgt geändert

§ 3 hat zu lauten

„§ 3. (1) In Wien werden folgende Arbeitsämter

errichtet

1. die Facharbeitsämter

a) Arbeitsamt Angestellte,

b) Arbeitsamt Bau — Holz,

c) Arbeitsamt Bekleidung — Textil —

Leder,

d) Arbeitsamt Graphik — Papier,

e) Arbeitsamt Handel — Transport — Verkehr

— Landwirtschaft,

f) Arbeitsamt Lebensmittel,

g) Arbeitsamt Metall — Chemie,

h) Arbeitsamt Persönliche Dienste — Gastgewerbe;

2. für bestimmte Personengruppen

a) Arbeitsamt Berufliche Rehabilitation,

b) Arbeitsamt Jugendliche;

3. für die Behandlung von Leistungsangelegenheiten

nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz

1977, BGBl. Nr. 609, dem Sonderunterstützungsgesetz,

BGBl. Nr. 642/1973,

dem Bundesgesetz über die Gewährung von

Überbrückungshilfen an ehemalige Bundesbedienstete,

BGBl. Nr. 174/1963, und dem

Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, BGBl.

Nr. 324/1977: Arbeitsamt Versicherungsdienste.

(2) Die im Abs. 1 genannten Arbeitsämter

haben für ihren jeweiligen örtlichen und sachlichen

Wirkungsbereich die ihnen auf Grund gesetzlicher

Vorschriften übertragenen Aufgaben zu

besorgen."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1981 in

Kraft.

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