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194_1967 AT

194. Bundesgesetz: Erlöschen von Forderungen des Bundes gegen die Simmering-Graz-Pauker Aktiengesellschaft und die Rax-Werk Gesellschaft m. b. H.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 194. Bundesgesetz: Erlöschen von Forderungen des Bundes gegen die Simmering-Graz-Pauker Aktiengesellschaft und die Rax-Werk Gesellschaft m. b. H.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Die nachstehenden Forderungen des

Bundes im Gesamtbetrag von S 342,109.493'24

gegen die Simmering-Graz-Pauker Aktiengesellschaft,

und zwar

als erloschen.

§ 2. Die Regreßforderungen gegen die Rax-

Werk Gesellschaft m. b. H. auf Grund von

Zahlungen des Bundes aus allgemeinen Haushaltsmitteln

in Höhe von S 22,334.255'80 (laut

Abschnitt I lit. b der Anlage) gelten mit Inkrafttreten

dieses Bundesgesetzes, jedoch hinsichtlich

eines Betrages von S 22,057.055'80 rückwirkend

mit 31. Dezember 1965, als erloschen.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Finanzen — hinsichtlich

des § 1 im Einvernehmen mit dem

Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte

Unternehmungen — betraut.

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