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194_1959 AT

194. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden auf die Niederländischen Antillen und Niederländisch Neu-Guinea.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 194. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden auf die Niederländischen Antillen und Niederländisch Neu-Guinea.

Nach Mitteilungen der Regierung des Vereinigten

Königreiches von Großbritannien und Nordirland

hat die Regierung der Niederlande die

Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens

über deutsche Auslandsschulden, BGBl.

Nr. 203/1958, auf die Niederländischen Antillen

mit Wirkung vom 24. Juni 1959 und auf Niederländisch

Neu-Guinea mit Wirkung vom

10. Juni 1959 gemäß Artikel 37 Absatz 1 des

erwähnten Abkommens bekanntgegeben.

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