194_1959
AT
194. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden auf die Niederländischen Antillen und Niederländisch Neu-Guinea.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 194. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden auf die Niederländischen Antillen und Niederländisch Neu-Guinea.
1959_194_0 194. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens über deutsche Auslandsschulden auf die Niederländischen Antillen und Niederländisch Neu-Guinea.
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Nach Mitteilungen der Regierung des Vereinigten
Königreiches von Großbritannien und Nordirland
hat die Regierung der Niederlande die
Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens
über deutsche Auslandsschulden, BGBl.
Nr. 203/1958, auf die Niederländischen Antillen
mit Wirkung vom 24. Juni 1959 und auf Niederländisch
Neu-Guinea mit Wirkung vom
10. Juni 1959 gemäß Artikel 37 Absatz 1 des
erwähnten Abkommens bekanntgegeben.