194_1954
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194. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 194. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich.
1954_194_0 194. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich.
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Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I.
§ 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 2. April
1952, BGBl. Nr. 89, über die Schaffung von
Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik
Österreich hat zu lauten
„(1) Verdienste um die Republik Österreich
werden durch die Verleihung von Ehrenzeichen
gewürdigt."
Artikel II.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
die Bundesregierung betraut.