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194_1954 AT

194. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 194. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

§ 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 2. April

1952, BGBl. Nr. 89, über die Schaffung von

Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik

Österreich hat zu lauten

„(1) Verdienste um die Republik Österreich

werden durch die Verleihung von Ehrenzeichen

gewürdigt."

Artikel II.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

die Bundesregierung betraut.

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