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194_1952 AT

194. Entschließung des Bundespräsidenten: Festsetzung der Zahl der von den Bundesländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 194. Entschließung des Bundespräsidenten: Festsetzung der Zahl der von den Bundesländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder.

Auf Grund des Art. 34 Abs. 2 und 3 des

Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung des

Art. III des 2. Verfassungs-Überleitungsgesetzes

1945, StGBl. Nr. 232, und des Ergebnisses der

Ordentlichen Volkszählung vom 1. Juni 1951

setzte ich die Zahl der von jedem Land in den

Bundesrat zu entsendenden Mitglieder wie folgt

fest

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