194_1952
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194. Entschließung des Bundespräsidenten: Festsetzung der Zahl der von den Bundesländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 194. Entschließung des Bundespräsidenten: Festsetzung der Zahl der von den Bundesländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder.
1952_194_0 194. Entschließung des Bundespräsidenten: Festsetzung der Zahl der von den Bundesländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder.
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Auf Grund des Art. 34 Abs. 2 und 3 des
Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung des
Art. III des 2. Verfassungs-Überleitungsgesetzes
1945, StGBl. Nr. 232, und des Ergebnisses der
Ordentlichen Volkszählung vom 1. Juni 1951
setzte ich die Zahl der von jedem Land in den
Bundesrat zu entsendenden Mitglieder wie folgt
fest