193. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien
Gesetzestext (2 Artikel)
Auf Grund der §§ 5 Abs. 3, 24 und 37 Abs. 4 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 39/1998, wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Finanzen und hinsichtlich des § 37 Abs. 4 StudFG auch im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die
Studienförderung für Studierende an Konservatorien, BGBl. II Nr. 22/1997, in der Fassung der
Verordnung BGBl. II Nr. 50/1997 wird wie folgt geändert
1. Der bisherige Text des § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und folgender Abs. 2 wird angefügt
„(2) Diese Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 193/1998 ist auf Anträge für
Studienförderungen ab dem Studienjahr 1997/98 anzuwenden.“
2. In der Anlage werden in Z 1 (Joseph Haydn-Konservatorium des Landes Burgenland) nach dem
Hauptstudiengang „Gesangspädagogik“ folgende Zeilen angefügt
3. In der Anlage lautet in Z 4 (Bruckner-Konservatorium des Landes Oberösterreich in Linz) die den
Hauptstudiengang „Blockflöte“ betreffende Zeile
4. In der Anlage wird in Z 4 (Bruckner-Konservatorium des Landes Oberösterreich in Linz) nach dem
Hauptstudiengang „Instrumental- und Gesangspädagogik – Musikalische Elementarerziehung“ folgende
Zeile angefügt
6. In der Anlage wird nach der Z 10 (Vienna Konservatorium) folgende Z 11 samt Überschrift angefügt
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union tritt das Protokoll auf
Grund von Art. K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des
Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der
Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (BGBl. III Nr. 123/1998) gemäß seinem
Art. 4 Abs. 3 mit 29. Dezember 1998 in Kraft.