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193_1990 AT

193. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Anrechnung anteiliger Zinsen beim gebundenen Vermögen von Versicherungsunternehmen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 193. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Anrechnung anteiliger Zinsen beim gebundenen Vermögen von Versicherungsunternehmen

Auf Grund des § 77 Abs. 6 und 8, des § 78 Abs. 9,

des § 79 und des § 100 Abs. 1 des Bundesgesetzes

über den Betrieb und die Beaufsichtigung der

Vertragsversicherung, BGBl. Nr. 569/1978, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 181/1990

wird verordnet

Die Verordnung über die Anrechnung anteiliger

Zinsen beim gebundenen Vermögen von Versicherungsunternehmen,

BGBl. Nr. 683/1986, wird

aufgehoben.

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