193_1990
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193. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Anrechnung anteiliger Zinsen beim gebundenen Vermögen von Versicherungsunternehmen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 193. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Anrechnung anteiliger Zinsen beim gebundenen Vermögen von Versicherungsunternehmen
1990_193_0 193. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Anrechnung anteiliger Zinsen beim gebundenen Vermögen von Versicherungsunternehmen
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Auf Grund des § 77 Abs. 6 und 8, des § 78 Abs. 9,
des § 79 und des § 100 Abs. 1 des Bundesgesetzes
über den Betrieb und die Beaufsichtigung der
Vertragsversicherung, BGBl. Nr. 569/1978, in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 181/1990
wird verordnet
Die Verordnung über die Anrechnung anteiliger
Zinsen beim gebundenen Vermögen von Versicherungsunternehmen,
BGBl. Nr. 683/1986, wird
aufgehoben.