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193_1980 AT

193. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10602 des ADR über die Beförderung von Diphenylmethandiisocyanat in Straßentankfahrzeugen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 193. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10602 des ADR über die Beförderung von Diphenylmethandiisocyanat in Straßentankfahrzeugen

(Übersetzung)

Die für das ADR zuständigen Behörden der

Republik Österreich und der Bundesrepublik

Deutschland kommen überein, in der im Jahre

1978 in Wien und Bonn unterzeichneten Vereinbarung Kundgemacht in BGBl. Nr. 384/1978,

ECE-Ordnungsnummer 507, folgende

Änderung vorzunehmen

In der Einleitung des Abschnittes B werden

die Worte „31. Dezember 1979" durch die Worte

„30. September 1984" ersetzt.

Wien, 1979 12 20

Für den Bundesminister für Verkehr der Republik

Österreich

Hehenberger

BN-Bad Godesberg, dem 1980 03 11

Die für das ADR zuständige Behörde der Bundesrepublik

Deutschland

Für den Bundesminiister für Verkehr

Bredemeier

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