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193_1976 AT

193. Verordnung: Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung Österreichs

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 193. Verordnung: Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung Österreichs

Auf Grund des § 7 des Bundesgesetzes vom

27. Jänner 1976, BGBl. Nr. 79, über die

Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um

die Befreiung Österreichs wird verordnet

§ 1. Das Ehrenzeichen ist nach der in der

Anlage enthaltenen Beschreibung zu gestalten.

§ 2. (1) Das Ehrenzeichen ist am Bande an der

linken Brustseite zu tragen. Das Tragen dieser

Dekoration ist zu jeder ihr würdigen Kleidung

möglich, ebenso das Tragen in bildgetreuem, verkleinertem

Maßstab (Miniatur) sowie das Tragen

als Rosette.

(2) Frauen können statt einer Rosette eine

maschenartig genähte Leiste tragen.

§ 3. Die Österreichische Präsidentschaftskanzlei

hat ein Verzeichnis über die verliehenen Auszeichnungen

zu führen und das Verleihungsdekret

mit dem Hochdrucksiegel zu versehen.

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