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193_1975 AT

193. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 193. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 469/1971 und BGBl.

Nr. 401/1974 wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 29. Oktober

1974, BGBl. Nr. 691, über die Ermächtigung der

Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form in der Fassung

der Verordnung BGBl. Nr. 769/1974 wird

wie folgt geändert

Die Anlage 5 hat zu lauten

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. April 1975 in

Kraft. Mit ihrem Inkrafttreten tritt die Verordnung

des Bundesministers für Handel, Gewerbe

und Industrie vom 29. November 1974,

BGBl. Nr. 719, betreffend die Einfuhr von

Hemden mit dem Ursprung in Hongkong außer

Kraft.

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