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193_1973 AT

193. Kundmachung: Genehmigung der Europäischen Sozialcharta durch Frankreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 193. Kundmachung: Genehmigung der Europäischen Sozialcharta durch Frankreich

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des

Europarates hat Frankreich am 9. März 1973

seine Genehmigungsurkunde zur Europäischen

Sozialcharta, BGBl. Nr. 460/1970, hinterlegt und

dabei nachstehende Erklärungen abgegeben und

Vorbehalte erklärt

Gemäß Artikel 20 Absatz 1 literae b und c

der Charta betrachtet sich Frankreich durch die

in den nachstehenden Artikeln enthaltenen Verpflichtungen

gebunden

Die Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 4 und

des Artikels 13 Absatz 2 werden von Frankreich

nicht angenommen.

Zu Artikel 12 Absatz 4 litera a hat Frankreich

eine interpretative Erklärung abgegeben, die dahingehend

lautet, daß die gemäß den Bestimmungen

des Artikels L 519 des französischen Kodex

der Sozialen Sicherheit gewährte Mutterschaftsbeihilfe

nicht unter die Leistungsansprüche nach

den Bestimmungen des Artikels 12 Absatz 4

litera a der Charta fallen.

Die Charta ist für Frankreich am 8. April 1973

in Kraft getreten.

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